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Trinkwasser
Die ständige Verfügbarkeit von Trinkwasser
in einer hervorragenden Qualität, das ist für unsere
Region eine Selbstverständlichkeit. Damit dieses hohe Gut
auch immer in guter Qualität verfügbar bleibt, hat
der Gesetzgeber mit der 2. Änderungsverordnung der Trinkwasserordnung
einige Pflichten für Vermieter neu geregelt. Unser Unternehmen
ist entsprechend Trinkwasserverordnung Paragraph 15 zur Probenahme
von Trinkwasser durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
(DAkkS) berechtigt. |
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