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  Trinkwasser

Die ständige Verfügbarkeit von Trinkwasser in einer hervorragenden Qualität, das ist für unsere Region eine Selbstverständlichkeit. Damit dieses hohe Gut auch immer in guter Qualität verfügbar bleibt, hat der Gesetzgeber mit der 2. Änderungsverordnung der Trinkwasserordnung einige Pflichten für Vermieter neu geregelt. Unser Unternehmen ist entsprechend Trinkwasserverordnung Paragraph 15 zur Probenahme von Trinkwasser durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) berechtigt.
 
     
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